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Häufige Fragen

Im folgenden findest du Informationen zu den Themen Mitgliedschaft und Nachrangdarlehen.

Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied werden? Wir nehmen gerne natürliche und juristische Personen als Mitglieder auf und freuen uns, wenn diese durch eine Investition in die Anlagen der Genossenschaft zur Energiewende in der Region beitragen. Ihr könnt jederzeit ganz bequem über unsere Onlineplattform Mitglied der DrachenEnergie eG werden. Über den nachfolgenden Link könnt ihr euch registrieren und Anteile zeichnen: Mitglied werden Senden Sie uns den unterzeichneten Mitgliedsantrag per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Annahme Ihres Mitgliedsantrags. In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen auch unsere Kontodaten mit. Bitte überweisen Sie auf dieses Konto den Geldbetrag Ihrer Genossenschaftsanteile. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Aufnahmebestätigung als Mitglied der DrachenEnergie eG

Welche Vorteile habe ich als Mitglied? Als Mitglied der Genossenschaft genießt du viele Vorteile: Als Mitglied bist du Teil unserer Gemeinschaft, gehst mit uns einen Schritt weiter in Richtung erneuerbare Energien und unterstützen aktiv die dezentrale Energiewende in der Region. Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.

Gibt es eine Mindestbeteiligung? Bereits ab einem Betrag von 500 Euro wirst du mit 1 Geschäftsanteil Mitglied in der Genossenschaft. Ungeachtet der Anzahl der gezeichneten Anteile hat jedes Mitglied eine Stimme in der Generalversammlung.

Können weitere Anteile nachträglich gezeichnet werden? Ja. Die Mindestbeteiligung liegt bei 500 Euro pro Mitglied. Dieser Betrag kann jederzeit erhöht werden, jeweils in 500 Euro-Schritten.

Können Anteile übertragen werden? Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen an einen anderen ist nach § 76 GenG jederzeit durch schriftliche Vereinbarung möglich. Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber, im Fall einer vollständigen Übertragung anstelle des Mitglieds, der Genossenschaft beitritt oder bereits Mitglied der Genossenschaft ist.

Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden? Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. Die Kündigung kann gemäß GenG nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden. Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Du hältst 10 Anteile und willst 5 davon kündigen). Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.

Wie hoch ist die Dividende? Die Höhe der Dividende ist abhängig von unserem Gesellschaftserfolg, den wir mit der Agri-PV-Anlage und dem Grünstromspeicher erwirtschaften können. Die Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird in der jährlichen Generalversammlung getroffen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden.

Sind Dividendenerträge steuerpflichtig? Ja. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern. Wir richten uns dabei immer nach den aktuell gültigen Steuersätzen.

Nachrangdarlehen

Was ist eine Beteiligung? Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen. Daher möchten wir als lokale Energiegenossenschaft, die Bürger*innen vor Ort auch finanziell beteiligen. So kannst du mitbestimmen und profitierst von den Stromerlösen der erneuerbaren Energien. Du kannst dich einerseits durch eine Mitgliedschaft an der Genossenschaft beteiligen, indem du Geschäftsanteile erwirbst. Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft, deren Nominalwert sich im Vergleich zu Aktien nicht verändert. Auf die Geschäftsanteile können je nach Erfolg der Gesellschaft und Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden ausgeschüttet werden. Weitere Informationen zu Geschäftsanteilen findest du oben im Bereich Mitgliedschaft. Zusätzlich erhältst du als volljähriges Mitglied die Möglichkeit, dich mit einem qualifizierten Nachrangdarlehen direkt an unserem Agri-PV-Projekt zu beteiligen. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen? Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist ein Darlehen (umgangssprachlich ein Kredit), das Sie als Darlehensgeber*in der Genossenschaft gewähren. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber*in und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Darlehensgeber*innen schulden die fristgerechte Einzahlung des von ihnen vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die DrachenEnergie eG. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Was spricht für dieses Beteiligungsmodell? Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet dir eine feste Verzinsung. Du kannst dich neben der Mitgliedschaft an der Finanzierung des Projekts der DrachenEnergie eG beteiligen. Dieses Beteiligungsmodell bedeutet für die Darlehensnehmerin, dass sie nicht prospektpflichtig ist. Dieser Umstand spart hohe Kosten und ermöglicht somit wirtschaftlich die weitere Beteiligung von Genossenschaftsmitgliedern an den Projekten.

In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren? Der Mindestbetrag beträgt 1.000 Euro. Bezüglich der maximalen Darlehenssumme nehmt bitte direkt Kontakt zum Vorstand oder Aufsichtsrat auf.

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein? Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Bankkonto wird im Darlehensvertrag genannt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle? Die Darlehensnehmerin kann den Abschluss des Darlehensvertrages ablehnen, indem sie vom Darlehensvertrag zurücktritt. Die Darlehensnehmerin bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen? Darlehensgeber*innen steht ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie im Darlehensvertrag.

Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen? Ja, es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie im Wege der Schenkung oder Vererbung. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Der oder die Übernehmer*in des Nachrangdarlehens muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der DrachenEnergie eG werden. Jegliche Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der oder dem bisherigen und dem oder der neuen Darlehensgeber*in unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin oder des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.

Was passiert im Todesfall? Verstirbt ein*e Darlehensgeber*in während der Laufzeit des Vertrags, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Erbscheins unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin oder des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Nachweis durch Erbschein Zins- und/oder Rückzahlungen auf das Konto der oder des verstorbenen Darlehensgeberin/Darlehensgebers geleistet haben, so gelten die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der/dem Erbin/Erben stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu. Die/der Erbin/Erbe des Nachrangdarlehens muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der DrachenEnergie eG werden.

Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen? Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem/der jeweils anderen Vertragspartner*in zu erklären. Einzelheiten zu den Kündigungsrechten finden sich im Darlehensvertrag.

Welche Pflichten bestehen für Darlehensgeber*innen? Als Darlehensgeber*in bist du verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags hast du Änderungen deiner persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen bzw. im Mitgliederbereich der Onlineplattform einzugeben. Bei Nichtnutzung der Onlineplattform musst du die Änderungen unverzüglich schriftlich der Darlehensnehmerin mitteilen.

Habe ich als Darlehensgeber*in weitergehende Mitbestimmungsrechte in der Genossenschaft? Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine weitergehenden Mitbestimmungsrechte in der Genossenschaft als die durch die Mitgliedschaft vorhandenen. Insbesondere gewähren sie keine weiteren Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Generalversammlung der Darlehensnehmerin.

Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens? Die Zinsen werden für jeweils 12 Monate eines laufenden Jahres berechnet. Laufzeit und Zinszahlungen sind aus den Vertragsunterlagen ersichtlich. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt am Ende des Darlehenszeitraums.

Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens? Die Zinsen werden für jeweils 12 Monate eines laufenden Jahres berechnet. Laufzeit und Zinszahlungen sind aus den Vertragsunterlagen ersichtlich. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt am Ende des Darlehenszeitraums.

Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen? Der Zinssatz der Darlehen wird für jedes Nachrangdarlehen vom Vorstand nach billigem Ermessen festgelegt. Die Zinsen sind für die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben.

Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen? Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen der/des Darlehensgeberin/Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Die Zinsen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen stellen einkommenssteuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen dar, sofern der/die Darlehensgeber*in als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil ihres/seines Privatvermögens ist. Der/die Darlehensgeber*in muss möglicherweise die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, falls diese zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Eine Zinsbescheinigung kann durch die Darlehensnehmerin ausgestellt werden.

Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es? Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber*innen das folgende finanzielle Risiko ein: Der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger*innen der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens der Darlehensgeber*innen eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) der Darlehensgeber*innen besteht nicht.

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